Bundeswehreinsatz in Syrien

Ein deutsches Aufklärungsflugzeug vom Typ Tornado im Nordirak (2017)

Der Bundeswehreinsatz in Syrien (Codename Counter Daesh[1] und Teil der US-geführten Combined Joint Task Force – Operation Inherent Resolve) zur Bekämpfung der Terrororganisation Islamischer Staat wurde ab Ende November 2015 von der deutschen Bundesregierung diskutiert, im Bundestag debattiert und am 4. Dezember 2015 mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsparteien ohne UN-Mandat beschlossen. Eine Ausweitung wurde am 10. November 2016 im Bundestag beschlossen und bis 31. Dezember 2017 verlängert. Dafür wurden zunächst 114,5 Mio. Euro bereitgestellt. Zur Begründung hieß es, die Terroranschläge in Tunesien, der Türkei, Beirut, gegen Russland und vor allem in Paris hätten gezeigt, dass die Terrororganisation weit über die derzeit von ihr kontrollierten Gebiete in Syrien und im Irak hinaus eine globale Bedrohung für Frieden und Sicherheit darstelle. Mit den Anschlägen in Paris habe der IS Frankreich und die freiheitliche Werteordnung Europas direkt angegriffen.[2]

Die Bundeswehr unterstützte mit einer Fregatte und sechs Aufklärungsflugzeugen vom Typ Tornado die französischen Streitkräfte – bewaffnete Angriffe (wie etwa durch eine Beteiligung an den Luftschlägen der internationalen Anti-IS-Koalition) wurden von deutscher Seite aber nicht durchgeführt. Es wurde ein Kontingent von 1200 Soldaten festgelegt, was zeitweise der größte Auslandseinsatz der Bundeswehr war. Wegen der Risiken, die mit der unklaren Lage in dem seit 2011 andauernden Bürgerkrieg in Syrien verbunden sind, des Konzepts des Einsatzes und der Politik der Bundesregierung ist der Bundeswehreinsatz umstritten.

Der Einsatz wurde letztmals bis zum 31. Januar 2022 verlängert. Das Kabinett Scholz lehnt eine Verlängerung des Einsatzes in Syrien ab. Dagegen wurde der Einsatz im Irak nochmals verlängert.[3]

  1. Presse- und Informationszentrum der Luftwaffe: Der deutsche Einsatz Counter Daesh in Syrien / Irak im Rahmen der Operation Inherent Resolve. In: luftwaffe.de. 23. Oktober 2018, archiviert vom Original am 30. Januar 2019; abgerufen am 30. Januar 2019.
  2. Bundesregierung: Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS auf Grundlage von Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen in Verbindung mit Artikel 42 Absatz 7 des Vertrages über die Europäische Union sowie den Resolutionen 2170 (2014), 2199 (2015), 2249 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Antrag der Bundesregierung. In: Deutscher Bundestag Drucksache. Band 18, Nr. 6866. Bundesanzeiger Verlag, Köln 1. Dezember 2015, S. 5 (bundestag.de [PDF; 658 kB; abgerufen am 30. Januar 2019]).
  3. tagesschau.de: Bundestag verlängert Bundeswehr-Einsatz im Irak. Abgerufen am 28. Januar 2022.

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